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Die Domain http://www.dispensierrecht.de wurde am 15.02.2012 reserviert. Sie wird bis heute nicht kommerziell genutzt und dies wird auch in der Zukunft nicht geschehen. Ihr Zweck ist einzig und alleine, als Anlaufpunkt und Wegweiser für eine eventuell notwendige schnelle Kommunikation bezüglich irgendwelcher Ereignisse mit Bezug zum Dispensierrecht zu dienen.

Grund hierfür sind die Erfahrungen mit einer Online-Petition bezüglich des Dispensierrechts im Jahr 2012. In dem Zeitraum vom 09.02.2012 bis zum 09.03.2012 gab es eine Petition beim Deutschen Bundestag mit dem Ziel, „der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Dispensierrecht für Tierärzte beizubehalten."

Diese Petition wurde von insgesamt 18.533 Mitzeichnern unterstützt – viele davon auch Kundinnen und Kunden von Kliniken und Praxen, die über den Sachverhalt und die Hintergründe bezüglich der Entwicklungen des Dispensierrechts aufgeklärt wurden und die Initiative unterstützen wollten.

Als sehr großes Hindernis jedoch erwies sich die Kommunikation darüber, wie die Petition im Internet zu erreichen war. Die Verlinkung lautete damals https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=22430 und stellte ein extremes Hindernis für eine einfache und effiziente Kommunikation dar.

Durch den Hinweis auf die Domain "http://www.dispensierrecht.de", auf deren Seite eine Verlinkung zu der Petition angebracht war, konnte diese Problemstellung abgefedert und eine höhere Anzahl von Unterstützern generiert werden.

Deshalb ist die Domain http://www.dispensierrecht.de nunmehr auch zukünftig alleine dafür reserviert, damit sie bei möglichen weiteren Ereignissen mit Bezug zum Dispensierrecht, bei denen eine Interaktion einer größeren Anzahl von Personen notwendig sein wird, als virtueller Anlaufpunkt und Wegweiser genutzt werden kann.